Psychotherapie

Psychotherapie ist ein professioneller und strukturierter Behandlungsprozess, der darauf abzielt, psychische Leiden sowie emotionale Probleme und Störungen zu lindern oder zu heilen. Sie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und therapeutischen Ansätzen und wird von ausgebildeten und lizenzierten Psychotherapeut*innen durchgeführt.

Das Hauptziel der Psychotherapie besteht darin, das psychische Wohlbefinden und die psychische Gesundheit zu verbessern. Dies wird erreicht, indem die zugrunde liegenden Ursachen und Faktoren, die zu den Problemen beitragen, identifiziert und behandelt werden.

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Beratung

Psychosoziale Beratung hat das Ziel, Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit psychosozialen Problemen zu unterstützen.

Im Gegensatz zur Therapie liegt der Fokus der Beratung vor allem auf der Bewältigung konkreter Probleme und Herausforderungen.

Dabei werden Selbstreflexion, Selbsthilfe und die Entwicklung persönlicher Ressourcen gefördert. Psychosoziale Beratung ist in der Regel zeitlich begrenzt und konzentriert sich auf die aktuellen Schwierigkeiten und Bedürfnisse des Klient*innen.

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Fragen & Antworten

  • Depression

  • Angst/Panik

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Krisen, akute Belastungen und Lebensveränderungen

  • Burnout, Stressmanagement und Entspannung

  • Schlafprobleme

  • Emotionsregulation

  • Persönlichkeitsentwicklung & Selbstreflexion

  • Selbstwert & Umgang mit der eigenen Person – Selbstfürsorge

  • Unterstützung bei körperlichen Beschwerden und psychosomatischen/somatoformen
    Erkrankungen

  • Transgenerationale Themen

  • Psychoedukation (Vermittlung von Wissen über psychologische Themen)

  • Erziehungs- und Elternberatung

Psychiater*innen sind Ärzt*innen mit einem abgeschlossenen Medizinstudium, inklusive einer Facharztausbildung im Fach Psychiatrie. Sie dürfen Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und krankschreiben.

Psycholog*innen haben ein Psychologiestudium abgeschlossen. Sie sind erst mit einem Master-Abschluss in Klinischer Psychologie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen befähigt. Ihr Spezialgebiet ist die Diagnostik. Sie sind nicht berechtigt, Medikamente zu verschreiben oder krankzuschreiben.

Psychotherapeut*innen absolvieren eine sechsjährige, berufsbegleitende Ausbildung, nach der es ihnen erlaubt ist, psychische Erkrankungen zu behandeln. Psychotherapeut*innen dürfen ebenso Diagnosen stellen, wenngleich es nicht ihr hauptsächlicher Arbeitsbereich ist. Die Krankschreibung und die Verordnung von Medikamenten sind ihnen nicht erlaubt.

Psychosoziale Berater*innen dürfen nach einer fünfsemestrigen Ausbildung Menschen in Problemlagen ohne Krankheitswert beraten.

Energetiker*innen
In Österreich gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die speziell den Beruf oder die Ausbildung von Energetiker*innen regelt. Da Inhalt und Umfang solch einer Ausbildung sehr stark variieren können, ist es ratsam sich vor Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung genau über die tatsächliche Ausbildung zu erkundigen.
Die Tätigkeit des Humanenergetikers stellt keine Heilbehandlung im Sinne einer Krankheitsbehandlung („Heilkunde“) dar. Energetiker*innen dürfen keine Tätigkeiten durchführen/ausüben, welche folgenden Berufsgruppen vorbehalten sind:

  • ärztliche Tätigkeiten
  • Tätigkeiten anderer Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, medizinische Masseure und Heilmasseure, Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen, Musiktherapeut*innen u. a.)
  • Lebens- und Sozialberater*innen mit den Bereichen psychologische Beratung, Ernährungsberatung und sportwissenschaftliche Beratung
  • die Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen sowie die psychologische Beratung (diese sind dem Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung vorbehalten).

Der Humanenergetiker hat seine Klient*innen über das Tätigkeitsfeld der Energetiker*innen und typische Arbeitsmethoden, insbesondere die von ihm oder ihr angewandte(n) energetische(n) Methode(n) und die Grenzen des Tätigkeitsbereichs der Humanenergetik aufzuklären.
Die Aufklärung und Einhaltung ethischer und rechtlicher Grenzen ist verpflichtend und ein Hinweis auf die Professionalität der Energetiker*in.

Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie in diesem Dokument des österreichischen Sozialministeriums.

Eine Psychotherapeutin in Ausbildung und unter Supervision befindet sich im letzten Ausbildungsabschnitt und arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Supervisors / einer erfahrenen Supervisorin. Supervision bietet einen sicheren Rahmen für Fallbesprechung, Fragenklärung und professionelles Feedback. Die Arbeit mit einer Psychotherapeutin in Ausbildung und unter Supervision bietet den Klient*innen den Vorteil eines zusätzlichen Überblicks und einer fachlichen Unterstützung, da die Arbeit der Therapeutin regelmäßig von erfahrenen Supervisors / einer erfahrenen Supervisorin überprüft wird. Dies gewährleistet die Qualität und Sicherheit der therapeutischen Dienstleistungen, die erbracht werden.

So kurz wie möglich und so lange wie nötig! Für die Dauer einer Psychotherapie gibt es keine festen Regeln, sie kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Dauer einer Psychotherapie wird gemeinsam von meinen Klient*innen und mir festgelegt und kann während des Therapieprozesses angepasst werden, je nach Fortschritt und Bedarf. Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Dauer einer Therapie ist die regelmäßige Überprüfung der Therapieziele und des Therapieverlaufs, um sicherzustellen, dass die Therapie effektiv ist und den Bedürfnissen meiner Klient*innen gerecht wird.

Für Patienten, die bei KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden) und KFL (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete) versichert sind, beträgt der Preis für eine Psychotherapiesitzung a 50 Min. 95 Euro. Dieser Betrag wird aufgrund der Refundierung durch die KFG berechnet.

Für Versicherte anderer Krankenkassen beträgt der Tarif für eine Therapiesitzung a 50 Min. 85 Euro. Dies liegt daran, dass diese Krankenkassen keine Refundierung für Therapeutinnen in Ausbildung ermöglichen, weshalb das Honorar entsprechend angepasst ist.

Die KFG unterstützt Psychotherapie bei eingetragenen Psychotherapeuten oder Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision. Um von dieser Unterstützung zu profitieren, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung oder eine „Bestätigung über die Inanspruchnahme von Psychotherapie“, die zusammen mit Ihrer ersten Rechnung eingereicht werden muss. Diese Bestätigung kann von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie ausgestellt werden. Wenn Ihre Behandlung über die 10. Sitzung hinausgeht, ist ein „Antrag auf psychotherapeutische Behandlung“ erforderlich, der anschließend vom Chefarzt der KFG genehmigt wird. Die Refundierung bei einem Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision beträgt  45 € zu 90%.

KFL-Versicherte benötigen ab der ersten Einheit eine ärztliche Verordnung oder eine Bestätigung zur Inanspruchnahme von Psychotherapien. Vor Ablauf der ersten zehn Einheiten ist bei weiteren psychotherapeutischen Behandlungen eine chefärztliche Genehmigung erforderlich. Den Bewilligungsantrag finden die Versicherten auf der Homepage.

Sozialtarife (ermäßigte Tarife für Geringverdiener*innen) nach Rücksprache mit mir möglich.

Die Krankenkassen finanzieren nur Behandlungen von Krankheiten. Damit ein Teil der Behandlungskosten einer Psychotherapie refundiert werden kann, muss eine Diagnose durch eine befugte Person gestellt werden.
Die Rückerstattungsbeträge können je nach Krankenkasse variieren.
Beratungen, Familien- und Paartherapien werden von den Krankenkassen nicht finanziert.

Für eine teilweise Kostenrückerstattung einer Psychotherapie durch die Krankenkasse muss der behandelnde Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin in der Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen sein. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision haben die Erlaubnis, Psychotherapie anzubieten, sind jedoch noch nicht in dieser Liste eingetragen. Behandlungen bei ihnen werden daher nur von einigen wenigen Krankenkassen rückerstattet.

Ja, eine Psychotherapie darf jederzeit abgebrochen werden. Als Klient*in hat man das Recht, die Psychotherapie zu beenden, wenn man das Gefühl hat, dass sie nicht mehr notwendig ist, nicht mehr den gewünschten Nutzen bringt, oder aus anderen persönlichen Gründen.
Idealerweise sollte ein Therapieabbruch jedoch gemeinsam mit mir besprochen werden. Offene Kommunikation über die Gründe für den Abbruch und etwaige offene Fragen kann für beide Seiten hilfreich sein. Ich kann auch Unterstützung bei der Entscheidung bieten und gegebenenfalls alternative Ressourcen oder andere Formen der Unterstützung vorschlagen, falls Sie es wünschen.

Psychotherapeut*innen und Berater*innen unterliegen gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes der Schweigepflicht.

Melanie Grübler sitzt auf ihrem Therapeutensessel und begrüßt Sie mit nach oben gedrehten Handflächen.

Über mich

„Schnitze das Leben aus dem Holz, das du hast…“
— Leo Tolstoi

Seit 2008 habe ich das Privileg, Menschen in ihrer Entwicklung und beim Umgang mit Herausforderungen und Problemen als Pädagogin, Beraterin und Psychotherapeutin zu begleiten und zu unterstützen.

Aus einfachen Verhältnissen stammend, war es für mich mein Leben lang bedeutsam, das Bestmögliche aus meinen vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen zu machen. Daher steht in meiner Arbeit ein lösungs- und ressourcenorientierter Zugang im Mittelpunkt, der den Selbstwert stärkt und zu einer klaren Sicht auf eigene Stärken führt.

Eine meiner prägendsten und am meisten lebensverändernden Erfahrungen war, neben der Geburt meines einzigen Sohnes im Jahr 2002, die Diagnose einer schweren chronischen Erkrankung im Jahr 2006. Diese Krise führte mich zur Arbeit von Alois Saurugg und den ersten Berührungen mit Systemischer Psychotherapie.

Darüber hinaus haben mich viele Begegnungen mit inspirierenden Menschen auf meinem Ausbildungsweg sowie das Leben selbst geprägt, mit all seinen Geschenken und Herausforderungen – sowohl in meiner Rolle als liebevolle Mutter, Partnerin, Tochter, Schwester, Tante und Freundin.

„Liebe und tu, was du willst.“
— Augustinus von Hippo

Wichtige Stationen meines Werdegangs:

  • die Arbeit als Pädagogin mit sozialen Randgruppen, psychisch erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für die Institutionen Neue Wege und Sozialwerke Clara Fey
  • Elternarbeit während meiner Lehrtätigkeit
  • Ausbildung Psychosoziale Beratung an der SFU (Sigmund Freud Universität)
  • meine Zeit als Lehrerin für die Bildungsdirektion Wien und Familie Dichand
  • Akademischer Abschluss Beratungswissenschaften an der SFU (Sigmund Freud Universität)
  • Jahre als Systemische Psychosoziale Beraterin in eigener Praxis in Wien
  • Ausbildung zur systemischen Psychotherapeutin an der LA:SF (Lehranstalt für systemische Familientherapie in Wien)
  • Tätigkeit in den verschiedenen psychiatrischen Abteilungen in folgenden Kliniken: AKH Wien | KH Hietzing | KH Grieskirchen
  • Lehrtätigkeit für Lehrer*innenbildung im Bereich Suchtprävention Primar- und Sekundarstufe 1 für pro mente
  • Tätigkeit als Elternbegleitfachkraft für ProJuventute
  • Eröffnung meiner Psychotherapiepraxis im Innviertel
  • Aufsuchende therapeutische Tätigkeit im Auftrag der Kinder und Jugendhilfe
  • Workshops zum Thema Köperbilder in der Sekundarstufe im Auftrag von Proges
Melanie Grübler zeigt Ihnen anhand eines sogenannten Systembretts Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Umfeld.
Origami-Schwäne auf Glasplatte

Was Sie bei mir erwartet:

  • Vertraulichkeit | Verschwiegenheit gemäß. § 15 Psychotherapiegesetz

  • ein achtsamer, offener und humorvoller Raum

  • eine systemisch neugierige und allparteiliche Haltung

  • Ressourcen- und Lösungsorientierung
Manuel Barthelmess' Buch 'Die systemische Haltung' auf edlem Holztablett mit Kaffeetasse.

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